Nein:
„In-Verkehr-Bringen“ ist das Feilhalten, Verkaufen, Einführen, unentgeltliche Abgeben oder Verteilen eines Produktes sowie seine Anwendung oder Überlassung im Rahmen einer Dienstleistung.
Einführen ist hier unabhängig von Dienstleistung. Dienstleistung bezieht sich hier auf Anwendung oder Überlassung. Da dreht sich nichts im Kreis. Alles andere macht auch keinen Sinn. Wenn die EU z.B. bleihaltige Elektroteile aus dem Verkehr ziehen möchte ist es doch Quatsch die Einfuhr solcher Geräte Händlern zu verbieten es aber Privatleuten zu erlauben. Diese Diskussion ist doch Quatsch.